1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen KEMRA Bauunternehmen e.K., Inhaber: Özer Elik und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung,
Unterzeichnung eines Bauvertrags oder
Beginn der Ausführung mit Kenntnis des Kunden.
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
3.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Anpassungen von Preis und Ausführungsfrist führen.
4.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die Arbeiten bis zur Zahlung zurückzuhalten.
5.1 Wir führen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen aus.
5.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
5.3 Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
6.1 Der Kunde stellt sicher:
freien Zugang zur Baustelle,
ausreichende Zufahrtswege,
ggf. Strom- und Wasseranschlüsse, soweit vereinbart.
6.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
7.1 Nach Fertigstellung der Leistungen ist eine Abnahme durch den Kunden durchzuführen.
7.2 Die Abnahme kann ausdrücklich (Abnahmeprotokoll) oder konkludent (z.B. Ingebrauchnahme) erfolgen.
7.3 Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über; zugleich beginnt die Gewährleistungsfrist.
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach BGB/VOB, soweit vertraglich vereinbart.
8.2 Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
8.3 Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung oder – bei erheblichen Mängeln – Rücktritt verlangen.
9.1 Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben von uns gelieferte Materialien und Bauteile unser Eigentum, soweit eine Trennung rechtlich möglich ist.
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. extreme Witterung, Streik, behördliche Anordnungen, Materialengpässe) berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – unser Geschäftssitz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.